Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
KHR Grünwerk e.U. – Inhaberin: Katharina Hittmannsberger-Renje,
Traunuferstraße 257, 4053 Ansfelden (im Folgenden „Auftragnehmerin")
und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Angebote: Schriftliche Angebote der Auftragnehmerin (z. B. per E-Mail) sind, sofern darin keine andere Frist genannt ist, 30 Tage ab Ausstellung verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt.
Aufträge ohne vorheriges Angebot: Erteilt der Kunde einen Auftrag ohne vorheriges Angebot, nimmt die Auftragnehmerin diesen innerhalb von 7 Tagen durch Auftragsbestätigung an oder lehnt ihn ab. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde an seinen Auftrag nicht mehr gebunden.
Einbeziehung der AGB und Informationen vorab: Diese AGB werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt. Bei Fern- und Auswärtsgeschäften mit Verbraucherinnen und Verbrauchern erhalten diese vor ihrer Vertragserklärung außerdem die Informationen zum Rücktrittsrecht samt Muster-Widerrufsformular (Punkt 3) — in der Regel gemeinsam mit dem Angebot per E-Mail oder als Ausdruck bei einem Termin vor Ort. Bei telefonischer Anfrage übermittelt die Auftragnehmerin Angebot, AGB und Rücktrittsinformationen vorab per E-Mail; die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ist erst gebunden, wenn sie bzw. er das Angebot schriftlich (z. B. per E-Mail) annimmt. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail oder PDF).
Handelt es sich um ein Fern- oder Auswärtsgeschäft mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, gilt ergänzend Punkt 3.
3. Rücktrittsrecht für Verbraucher (Fern- und Auswärtsgeschäfte)
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag als Fernabsatzgeschäft (ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Kontaktformular) oder als Auswärtsgeschäft geschlossen wird. Ein Auswärtsgeschäft liegt insbesondere vor, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wird (etwa bei einem Termin am Friedhof oder bei Ihnen zu Hause), wenn Sie außerhalb unserer Geschäftsräume ein Angebot abgegeben haben oder wenn der Vertrag in unseren Geschäftsräumen unmittelbar nachdem Sie anderswo persönlich angesprochen wurden, geschlossen wird (§ 3 FAGG).
Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die Voraussetzungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) bzw. des § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vorliegen. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt — insbesondere besteht nach § 18 Abs. 1 Z 3 und 4 FAGG kein Rücktrittsrecht bei Waren, die nach Ihren Vorgaben angefertigt werden oder schnell verderben können, etwa individuell gebundene Trauerkränze, Gestecke oder Schnittblumen.
Rücktrittsbelehrung
Rücktrittsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung: Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns — KHR Grünwerk e.U., Katharina Hittmannsberger-Renje, Traunuferstraße 257, 4053 Ansfelden, Telefon +43 670 6545620, E-Mail office@khr-grünwerk.at — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
Folgen des Rücktritts: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Beginn der Leistung während der Rücktrittsfrist: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Weitere Kosten entstehen Ihnen durch den Rücktritt nicht.
Hinweise zum Verlangen: Wir beginnen mit der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen (§ 10 FAGG). Bei Auswärtsgeschäften muss dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden (z. B. unterschriebenes Formular oder E-Mail). Ihr Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und Sie vorher ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An KHR Grünwerk e.U., Katharina Hittmannsberger-Renje, Traunuferstraße 257,
4053 Ansfelden, Telefon: +43 670 6545620, E-Mail: office@khr-grünwerk.at:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________________________________
– Bestellt am (*)/erhalten am (*) _______________________
– Name des/der Verbraucher(s) _______________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s) _______________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _______________________
– Datum _______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Rücktrittsbelehrung und Formular angelehnt an Anhang I Teil A und B FAGG.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Pflegepaket bzw. dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Mitumfasst sind insbesondere die laufende Grabpflege, die saisonale Bepflanzung, der Gießservice, die Grabgestaltung sowie damit verbundene gärtnerische Tätigkeiten am Grab. Trauerfloristik (z. B. Kränze, Gestecke, Sarg- und Urnenschmuck) wird nach individuellem Angebot angefertigt.
Bepflanzung: In den Jahrespflege-Paketen ist die Arbeitsleistung für die saisonale Bepflanzung (Vorbereiten des Bodens, Setzen und Gestalten) enthalten. Nicht enthalten sind die Materialkosten — insbesondere Pflanzen, Erde, Dünger, Schneckenkorn, Putzmittel und Dekorationsartikel.
Berechnung der Materialkosten: Damit Sie die Gesamtkosten vorab einschätzen können, nennt Ihnen die Auftragnehmerin vor Vertragsabschluss im Angebot die voraussichtlichen Materialkosten (Kostenschätzung je Bepflanzung bzw. je Pflegejahr) sowie die Art der Berechnung. Verrechnet werden die tatsächlich verwendeten Pflanzen und Materialien zu den im Angebot bzw. in der Rechnung einzeln ausgewiesenen Preisen. Zeichnet sich ab, dass die Kostenschätzung um mehr als 15 % überschritten wird, informiert die Auftragnehmerin Sie vorab und holt Ihre Zustimmung ein. Ohne Ihre Zustimmung wird höchstens der geschätzte Betrag zuzüglich 15 % verrechnet.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro für die jeweils beschriebene Leistung. Als Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Materialkosten werden zusätzlich nach Punkt 4 verrechnet und im Angebot vorab geschätzt.
Die Rechnung für Jahrespflege-Pakete wird zu Beginn des jeweiligen Pflegejahres ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug — Verbraucherinnen und Verbraucher: Es werden die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % pro Jahr gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB verrechnet. Darüber hinaus sind nur die gesetzlich zulässigen, zur Einbringung notwendigen und angemessenen Kosten zu ersetzen (§ 1333 Abs. 2 ABGB).
Zahlungsverzug — Unternehmerinnen und Unternehmer: Es werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie der Pauschalbetrag und die notwendigen Betreibungskosten gemäß § 458 UGB verrechnet.
6. Vertragsdauer, Stornierung & Kündigung
Die Jahrespflege wird jeweils für ein Pflegejahr vereinbart und endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Pflegejahres. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Fortsetzung für ein weiteres Pflegejahr bedarf einer neuen Beauftragung.
Rücktritt nach Punkt 3: Tritt eine Verbraucherin oder ein Verbraucher nach Punkt 3 zurück, gelten ausschließlich die dort beschriebenen Folgen. Weitere Kosten — etwa für beschafftes Material — entstehen in diesem Fall nicht.
Vorzeitige Beendigung auf Wunsch des Kunden: Wünscht der Kunde außerhalb eines Rücktritts nach Punkt 3 eine Beendigung vor Ablauf des Pflegejahres, wird diese einvernehmlich vereinbart. Dabei werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig verrechnet sowie Materialien, die bereits für den Kunden beschafft wurden, soweit sie nicht anderweitig verwendet oder retourniert werden können. Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet.
Auflösung aus wichtigem Grund: Das Recht beider Vertragsteile, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen, bleibt unberührt.
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Witterungsbedingte Einschränkungen & höhere Gewalt
Ist ein Pflegegang wegen extremer Witterung (z. B. Dauerfrost, Starkregen, Sturm) fachlich nicht sinnvoll oder nicht gefahrlos möglich, wird er verschoben und innerhalb von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt. Die Gesamtzahl der vereinbarten Pflegegänge bleibt dadurch unverändert.
Dasselbe gilt bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Sperre des Friedhofs) für deren Dauer.
Kann ein Pflegegang nicht nachgeholt werden — etwa weil eine saisonale Bepflanzung ihren Zweck nicht mehr erfüllen würde —, wird das darauf entfallende anteilige Entgelt gutgeschrieben oder auf Wunsch rückerstattet.
8. Gewährleistung & Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB).
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern ist die Haftung der Auftragnehmerin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also jener Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht.
Standortbedingungen: Die Auftragnehmerin prüft den Standort und weist den Kunden auf erkennbar ungeeignete Bedingungen hin (z. B. ungünstige Licht- oder Bodenverhältnisse, Schatten durch Bäume) und schlägt eine dafür geeignete Bepflanzung vor. Entscheidet sich der Kunde trotz dieses Hinweises für eine andere Bepflanzung, haftet die Auftragnehmerin nicht für Ausfälle, die auf die genannten Bedingungen zurückgehen.
Einwirkungen Dritter: Für Schäden an der Bepflanzung durch Vandalismus, Diebstahl oder Wildverbiss haftet die Auftragnehmerin nur, soweit sie diese verschuldet hat. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).
11. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 14 KSchG).
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Oktober 2026